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Praxis und Hilfe

Unsere Software für die Administration einer psychiatrischen oder psychologischen Praxis
geht Ende 2026 nach 32 Jahren in den Ruhestand.



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Aktuelle Mitteilungen an unsere Kunden

neu: Übersichtsliste für fehlende TARDOC-Angaben

03.02.2026 - Diese Information betrifft nur unsere ärztlichen Kolleginnen und Kollegen: wir haben eine neue Übersichtsliste implementiert, mit der Sie sich diejenigen Patienten anzeigen lassen können, bei denen noch Angaben für die Rechnungsstellung im TARDOC fehlen. Dies betrifft die AHV-Nr., die Kennnummer der Versichertenkarte, den Diagnose-Katalog (ICD-10 oder TI) und den Diagnose-Code.

Sie finden diese Liste in der aktuellen Version (11.0043) hier: Funktion -> Patienten -> Patient -> mit fehlenden TARDOC-Angaben. Die Liste ist alphabetisch geordnet. Mit Doppelklick gelangen Sie beim entsprechenden Patienten auf die Seite "Versicherung", wo Sie einen fehlenden Eintrag unmittelbar eingeben können. Sie können die Liste auch ausdrucken.
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Kennnummer der Versichertenkarte in TARDOC-Rechnungen obligatorisch!

26.01.2026 - Diese Information betrifft nur unsere ärztlichen Kolleginnen und Kollegen: Die Anwendung des TARDOC ist im Tarifstrukturvertrag geregelt. Dieser fordert in Anhang H für jede gedruckte oder elektronisch versendete Rechnung, dass die Kennnummer der Versichertenkarte (Karten-Nr., VEKA-Nummer, CoverCard-Nummer) des Patienten darin enthalten ist. Diese Kennnummer finden Sie auf der Vorderseite der Versichertenkarte. Sie beginnt mit den Ziffern "807".

Sie müssen kein Kartenlesegerät anschaffen. Es reicht, wenn Sie die Versichertenkarte mit Ihrem Handy fotografieren und dann die Nummer von diesem Bild abschreiben. Erfassen Sie die Kennnummer in der PraxisHilfe! im dafür vorgesehenen neuen Feld beim Patienten unter dem Tab "Versicherung". Sollten Sie die Kennnummer nicht in Erfahrung bringen können, lassen Sie das Feld leer. Die PraxisHilfe! setzt dann in der elektronischen Rechnung die Versichertennummer ein, die Sie im Feld "Vers.-Nr." erfasst haben. Dies ist das vom Forum Datenaustausch für diesen Fall vorgesehene Vorgehen.
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Diagnosecode auf TARDOC-Rechnungen jetzt pro Sitzung!

26.01.2026 - Diese Information betrifft nur unsere ärztlichen Kolleginnen und Kollegen: Die Anwendung des TARDOC ist im Tarifstrukturvertrag geregelt. Dieser fordert in Anhang H, dass auf jeder Rechnung eine Diagnose nach ICD-10 oder TI (Tessiner Code) für jede Sitzung einzeln angegeben wird.

Sie erfassen die Diagnose wie bisher einmal pro Patient. Die PraxisHilfe! fügt diese Diagnose für jede Sitzung automatisch in die Rechnung ein.
Bitte prüfen Sie, ob bei jedem Patient entweder eine ICD-10 oder TI Diagnose erfasst ist. Aus Gründen des Datenschutzes können Sie die ICD-10 Diagnose auf den Anfangsbuchstaben beschränken (z.B. "F"). Die TI Diagnose ist mit "M2" (psychische Erkrankung) in der Regel ausreichend.
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Rückforderungsbeleg neu mit zusätzlichem QR-Code Blatt im TARDOC

15.01.2026 - Diese Information betrifft nur unsere ärztlichen Kolleginnen und Kollegen: Der Rückforderungsbeleg einer TARDOC-Rechnung erhält nun ein zusätzliches QR-Code Blatt. Der Patient schickt künftig beide Blätter an seine Versicherung.

Rückforderungsbeleg in 2 Blättern
In den QR-Codes ist die Rechnung in ihrer elektronischen Form als XML-Datei kodiert. Die Anzahl der aufgedruckten QR-Codes hängt von der Menge der in der Rechnung abgerechneten Leistungen ab. Es können maximal 12 QR-Codes auf dem Blatt abgebildet sein.
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AHV-Nummer in TARDOC-Rechnungen obligatorisch!

09.01.2026 - Diese Information betrifft nur unsere ärztlichen Kolleginnen und Kollegen: Die Anwendung des TARDOC setzt die Verwendung des neuen XML-Standards 5.0 voraus. Dieser fordert für jede gedruckte und jede elektronisch versendete Rechnung, dass die AHV-Nummer des Patienten darin enthalten ist. Die AHV-Nummer finden Sie auf der Vorderseite der Versicherungskarte. Sie beginnt mit den Ziffern "756".

Sie müssen kein Kartenlesegerät anschaffen. Es reicht, wenn Sie die Versicherungskarte mit Ihrem Handy fotografieren und dann die Nummer von diesem Bild abschreiben. Erfassen Sie die AHV-Nummer in der PraxisHilfe! im dafür vorgesehenen Feld beim Patienten unter dem Tab "Versicherung". Sollten Sie die AHV-Nummer nicht in Erfahrung bringen können, lassen Sie das Feld leer. Die PraxisHIlfe! setzt dann in der elektronischen Rechnung eine fiktive AHV-Nummer (7569999999991) ein, die einen Validierungsfehler verhindert. Dies ist das vom Forum Datenaustausch für diesen Fall vorgesehene Vorgehen.
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TARMED-Leistungen mit Leistungsdatum im 2025 können auch später noch korrekt in Rechnung gestellt werden!

18.12.2025 - Diese Mitteilung betrifft nur unsere ärztlichen Kolleginnen und Kollegen: Auch nachdem der TARDOC in Kraft getreten ist, können Sie alte Leistungen (mit Leistungsdatum im Jahr 2025) nachträglich noch korrekt im TARMED abrechnen. Die PraxisHilfe! führt die 3 Tarife TARMED 1.09 (KVG), TARMED 1.08 (IVG, UVG, MVG) und TARDOC 1.4c (alle Gesetze) parallel weiter. Sie müssen also nicht per 31.12.2025 alle TARMED-Leistungen abgerechnet haben.

Machen Sie sich mit dem TARDOC vertraut!

28.11.2025 - Für Ärztinnen und Ärzte tritt am 01.01.2026 der neue Tarif TARDOC in Kraft. Nutzen Sie die verbleibende Zeit, um sich mit der Systematik, der Nomenklatur, den Regeln und Interpretationen vertraut zu machen. Hierfür stehen Ihnen zwei gut geeignete Tarifbrowser zur Verfügung:

• der Browser der Ärztekasse
• und der Browser der OAAT

Beide Browser sind inhaltlich identisch, unterscheiden sich aber in ihrer Gestaltung. Schauen Sie sich beide an und wählen Sie die Ihnen zusagende Variante. Sicher werden Sie den Browser in den ersten Monaten des kommenden Jahres häufiger konsultieren, bis Sie ganz mit der Tarifanwendung vertraut sind.

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