03.02.2026 - Diese Information betrifft nur unsere ärztlichen Kolleginnen und Kollegen: wir haben eine neue Übersichtsliste implementiert, mit der Sie sich diejenigen Patienten anzeigen lassen können, bei denen noch Angaben für die Rechnungsstellung im TARDOC fehlen. Dies betrifft die AHV-Nr., die Kennnummer der Versichertenkarte, den Diagnose-Katalog (ICD-10 oder TI) und den Diagnose-Code.
26.01.2026 - Diese Information betrifft nur unsere ärztlichen Kolleginnen und Kollegen: Die Anwendung des TARDOC ist im Tarifstrukturvertrag geregelt. Dieser fordert in Anhang H für jede gedruckte oder elektronisch versendete Rechnung, dass die Kennnummer der Versichertenkarte (Karten-Nr., VEKA-Nummer, CoverCard-Nummer) des Patienten darin enthalten ist. Diese Kennnummer finden Sie auf der Vorderseite der Versichertenkarte. Sie beginnt mit den Ziffern "807".
26.01.2026 - Diese Information betrifft nur unsere ärztlichen Kolleginnen und Kollegen: Die Anwendung des TARDOC ist im Tarifstrukturvertrag geregelt. Dieser fordert in Anhang H, dass auf jeder Rechnung eine Diagnose nach ICD-10 oder TI (Tessiner Code) für jede Sitzung einzeln angegeben wird.
15.01.2026 - Diese Information betrifft nur unsere ärztlichen Kolleginnen und Kollegen: Der Rückforderungsbeleg einer TARDOC-Rechnung erhält nun ein zusätzliches QR-Code Blatt. Der Patient schickt künftig beide Blätter an seine Versicherung.

09.01.2026 - Diese Information betrifft nur unsere ärztlichen Kolleginnen und Kollegen: Die Anwendung des TARDOC setzt die Verwendung des neuen XML-Standards 5.0 voraus. Dieser fordert für jede gedruckte und jede elektronisch versendete Rechnung, dass die AHV-Nummer des Patienten darin enthalten ist. Die AHV-Nummer finden Sie auf der Vorderseite der Versicherungskarte. Sie beginnt mit den Ziffern "756".
18.12.2025 - Diese Mitteilung betrifft nur unsere ärztlichen Kolleginnen und Kollegen: Auch nachdem der TARDOC in Kraft getreten ist, können Sie alte Leistungen (mit Leistungsdatum im Jahr 2025) nachträglich noch korrekt im TARMED abrechnen. Die PraxisHilfe! führt die 3 Tarife TARMED 1.09 (KVG), TARMED 1.08 (IVG, UVG, MVG) und TARDOC 1.4c (alle Gesetze) parallel weiter. Sie müssen also nicht per 31.12.2025 alle TARMED-Leistungen abgerechnet haben.
28.11.2025 - Für Ärztinnen und Ärzte tritt am 01.01.2026 der neue Tarif TARDOC in Kraft. Nutzen Sie die verbleibende Zeit, um sich mit der Systematik, der Nomenklatur, den Regeln und Interpretationen vertraut zu machen. Hierfür stehen Ihnen zwei gut geeignete Tarifbrowser zur Verfügung:
• der Browser der Ärztekasse
• und der Browser der OAAT
Beide Browser sind inhaltlich identisch, unterscheiden sich aber in ihrer Gestaltung. Schauen Sie sich beide an und wählen Sie die Ihnen zusagende Variante.
Sicher werden Sie den Browser in den ersten Monaten des kommenden Jahres häufiger konsultieren, bis Sie ganz mit der Tarifanwendung vertraut sind.
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